Energieberatung für Nichtwohngebäude
Eine Energieberatung zur Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten für Nichtwohngebäude oder aber für die Neuerrichtung eines Nichtwohngebäudes nach KfW-Standard wird staatlicherseits bezuschusst.
Die durch uns entwickelten Sanierungs- oder Neubaukonzepte helfen Ihnen dabei, die Schwachstellen Ihrer Immobilie zu analysieren und durch gezielte Maßnahmen Ressourcen zu schonen.
Leistungsübersicht
Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Die detaillierte Wärmebrückenberechnung ist eine Planungsleistung, durch die Bauschäden verhindert und Baukosten eingespart werden können. Mit einem detaillierten Einzelnachweis, statt pauschaler Zuschläge, reduziert sich der Energiebedarf für ein Nichtwohngebäude. Durch die detaillierte Berechnung spart sich der Kunde Aufwand für Haustechnik und Dämmung und kann gleichzeitig eine bessere Effizienzhausklasse erreichen.
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA (iSFP für NWG)
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA ist ein energetisches Sanierungskonzept, welches Schritt für Schritt aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfasst, und als Ziel das Erreichen eines BEG-Effizienzgebäude hat. Dieses Ziel wird mit großzügigen Fördermitteln unterstützt.
Energieausweise für Nichtwohngebäude (Verbrauch- & Bedarfsausweis)
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Es wird hierbei zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis unterschieden. Der Bedarfsausweis ist ein Indikator für die energetische Beurteilung einer Immobilie und soll einen Vergleich für Miet- oder Kaufinteressenten zwischen verschiedenen Immobilien ermöglichen. Daneben sind noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Nutzfläche des Gebäudes, angegeben.
Erstellung von Lüftungskonzepten
Ein Lüftungskonzept legt dar, wie der nötige Luftaustausch in Nichtwohngebäuden (Neubau oder bei einer energetischen Sanierung) hinsichtlich Hygiene und Gebäudeschutz realisiert werden kann.
Lüftungskonzepte beinhalten daher lüftungstechnische Maßnahmen, die sehr unterschiedlich ausgeführt werden können.
Fördermittelberatung
Bei einem Neubau oder aber bei einer energetischen Sanierung einer Bestandsimmobilie können finanzielle Förderungen (je nach angestrebtem energetischem Standard) möglich sein. Bei der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) steht die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien und der energetische, nachhaltige Neubau im Mittelpunkt. Sie soll ein Anreiz dazu sein, dass die Klimaziele 2030 der Bundesregierung erreicht werden. Dieses Ziel wird mit großzügigen Fördermitteln unterstützt.
Baubegleitung
Nach dem Start der Baumaßnahme übernimmt der Energieeffizienz-Experte auf Wunsch die Baubegleitung. So kann die Qualität der Baumaßnahme überwacht und das maximale Energieeinsparungspotenzial ausgeschöpft werden.
Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen sind einzelne Sanierungsmaßnahmen, welche die energetische Qualität eines Gebäudes verbessern, allerdings nicht zum Erreichen einer Effizienzhausstufe reichen. Diese beinhalten zum Beispiel die Verbesserung der energetischen Qualität, ein Heizungstausch oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage.
EWärmeG
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg fällt an, sobald ein Austausch der Heizung mit fossilem Brennstoff erfolgt. Es soll den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung erhöhen und damit den Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren. Als Eigentümer haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten dieses Gesetz zu erfüllen.
Heizlastberechnung
Durch eine Heizlastberechnung wird ermittelt, wie viel Energie eine Heizungsanlage abgeben muss, um ein Gebäude warm zu halten. Die Heizlastberechnung ist von zahlreichen gebäudespezifischen Einflussgrößen abhängig und folglich bei jedem Gebäude unterschiedlich.
PV Simulation
Durch eine Photovoltaiksimulation kann herstellerunabhängig eine PV-Anlage geplant, ausgelegt und simuliert werden. Dabei werden standortabhängige Klimadaten, spezielle Produktdaten und Nutzungsprofile simuliert und somit der Stromertrag einer Photovoltaikanlage ermittelt.
Gebäudenetze
Mit einem Gebäudenetz können mindestens zwei und bis zu 16 Gebäude (Wohn- oder Nichtwohngebäude) mit Wärme und Kälte versorgt werden. Dabei handelt es sich um ein kleines, zentrales Versorgungsnetz für mehrere Gebäude mit einer zentralen Heizzentrale. Gebäudenetze können bei Unternehmen, Kommunen und bei räumlich nah beieinanderliegenden (Geschäfts-)Gebäuden eingesetzt werden.
Bei der Beantragung von Fördermitteln müssen spezielle Förder- und Auslegungsrichtlinien beachtet werden (z. B. kalte Gebäudenetze). Als Energieberater beraten wir Sie umfassend zu den Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.

Fördermöglichkeiten
Die Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen ändern sich stetig. Daher können wir Sie zu den einzelnen Maßnahmen und Fördersätzen am besten persönlich beraten.